DIE EVANGELISCHE KIRCHE IN ÖSTERREICH informiert zur Kirchenbeitragsvorschreibung (Stand 9.9.2020)
Antworten zur Berechnung
Die Beitragsgrundlage – jener Betrag, von dem aus der Kirchenbeitrag berechnet wird – wird ermittelt, indem das Jahreseinkommen des vorangegangenen Jahres herangezogen wird. Die Höhe des Jahreseinkommens wird durch Belege nachgewiesen oder wird von den Kirchenbeitragsstellen nach statistischen Werten eingeschätzt. Weiters kann die Beitragsgrundlage zur Berechnung des Beitrages durch Unterhaltsansprüche oder durch den Lebensaufwand des Vorjahres ermittelt werden.
1 % dieser Beitragsgrundlage ergeben den Kirchenbeitrag: Von diesem wird der Allgemeine Absetzbetrag von 44 Euro abgezogen.
Weitere Absetzbeträge
Darüber hinaus gibt es eine Reihe von sogenannten Absetzbeträgen, die den Beitrag entsprechend Ihrer Lebenssituation mindern:
Der Absetzbetrag für Alleinverdiener/innen beträgt 15,00 Euro. Alleinverdiener/innen sind Personen, die eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber Ehepartner/innen haben.
Der Kinderabsetzbetrag je Kind beträgt 22,00 Euro. Für Kinder mit besonderen Bedürfnissen beträgt der Absetzbetrag 44,00 Euro.
Zusätzlich kann von der zuständigen Kirchenbeitragskommission auf bestimmte Zeit für außerordentliche finanzielle Belastungen ein individueller Absetzbetrag gewährt werden.
Gemeindeumlage
Der Endbetrag (1 % der Bemessungsgrundlage abzüglich aller zustehenden Absetzbeträge) bildet die Basis zur Berechnung der Gemeindeumlage: Diese kann zwischen 0% und 25% betragen. Sie wird von der Pfarrgemeinde ihrem Bedarf entsprechend festgelegt, daher sind die Gemeindeumlagen der Pfarrgemeinden unterschiedlich.
Beides zusammen ergibt die Summe des vorgeschriebenen Kirchenbeitrages.
Steuerliche Absetzbarkeit
Ihr Kirchenbeitrag kann bis zu einer Höhe von 400 Euro von der Einkommenssteuer abgesetzt werden.
Mehr zum Thema haben wir unter Immer zahlen? zusammengefasst.
Darüber hinaus freuen wir uns, sofern Sie uns sofort schreiben möchten!
https://www.gerecht.at/warum-diese-homepage.html
Kirchenbeitragsstelle Dornbirn (und für Hohenems und Lustenau)
Sekretariat: Marion Reise
Dienstag, Donnerstag, 09:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 bis 17:00 Uhr (und nach Vereinbarung).
Telefon 05572 / 22056, pfarramt@evang-dornbirn.at, Fax 05572 / 89008515