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Evangelische Pfarrgemeinde Dornbirn

A. u. H.B. Dornbirn mit den Predigtstellen Lustenau und Hohenems

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Kirchenbeitrag

DIE EVANGELISCHE KIRCHE IN ÖSTERREICH informiert zur Kirchenbeitragsvorschreibung (Stand 9.9.2020)

Antworten zur Berechnung

Die Beitragsgrundlage – jener Betrag, von dem aus der Kirchenbeitrag berechnet wird – wird ermittelt, indem das Jahreseinkommen des vorangegangenen Jahres herangezogen wird. Die Höhe des Jahreseinkommens wird durch Belege nachgewiesen oder wird von den Kirchenbeitragsstellen nach statistischen Werten eingeschätzt. Weiters kann die Beitragsgrundlage zur Berechnung des Beitrages durch Unterhaltsansprüche oder durch den Lebensaufwand des Vorjahres ermittelt werden.

1 % dieser Beitragsgrundlage ergeben den Kirchenbeitrag: Von diesem wird der Allgemeine Absetzbetrag von 44 Euro abgezogen.

Weitere Absetzbeträge
Darüber hinaus gibt es eine Reihe von sogenannten Absetzbeträgen, die den Beitrag entsprechend Ihrer Lebenssituation mindern:

Der Absetzbetrag für Alleinverdiener/innen beträgt 15,00 Euro. Alleinverdiener/innen sind Personen, die eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber Ehepartner/innen haben.

Der Kinderabsetzbetrag je Kind beträgt 22,00 Euro. Für Kinder mit besonderen Bedürfnissen beträgt der Absetzbetrag 44,00 Euro.

Zusätzlich kann von der zuständigen Kirchenbeitragskommission auf bestimmte Zeit für außerordentliche finanzielle Belastungen ein individueller Absetzbetrag gewährt werden.

Gemeindeumlage
Der Endbetrag (1 % der Bemessungsgrundlage abzüglich aller zustehenden Absetzbeträge) bildet die Basis zur Berechnung der Gemeindeumlage: Diese kann zwischen 0% und 25% betragen. Sie wird von der Pfarrgemeinde ihrem Bedarf entsprechend festgelegt, daher sind die Gemeindeumlagen der Pfarrgemeinden unterschiedlich.

Beides zusammen ergibt die Summe des vorgeschriebenen Kirchenbeitrages.

Steuerliche Absetzbarkeit
Ihr Kirchenbeitrag kann bis zu einer Höhe von 400 Euro von der Einkommenssteuer abgesetzt werden.

Mehr zum Thema haben wir unter Immer zahlen? zusammengefasst.

Darüber hinaus freuen wir uns, sofern Sie uns sofort schreiben möchten!

https://www.gerecht.at/warum-diese-homepage.html

Kirchenbeitragsstelle Dornbirn (und für Hohenems und Lustenau)
Sekretariat: Marion Reise                                   
Dienstag, Donnerstag, 09:00 bis 12:00 Uhr                       
Mittwoch 14:00 bis 17:00 Uhr (und nach Vereinbarung).
Telefon 05572 / 22056, pfarramt@evang-dornbirn.at, Fax 05572 / 89008515

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  • Kommender Gottesdienst in Dornbirn

    am SO 26. März um 10 Uhr
    mit Pfr.i.R. Wolfgang Olschbaur

  • Kommender Gottesdienst in Lustenau

    am SO 26. März um 10 Uhr
    mit Michael Meyer
    Roseggerstr. 2 in Lustenau
    Landbus 160, 161 aus Dornbirn

  • Kommender Gottesdienst in Hohenems

    am Karfreitag 07. April um 10 Uhr mit Stefan Buschauer
    Karlskapelle, Karlstr. Ecke Bahnhofstr., 600m von Bahnhof Hohenems entfernt

  • Haus der Begegnung

    Wir vermieten gerne einzelne Räume im Haus der Begegnung an euch. Anfragen an: Nicole Joos, T 0664 2006456
    office@hausderbegegnung-dornbirn.at

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    Weitere Informationen finden Sie auch hier.

  • Online Übertragung

    Letzte Online Übertragung des Gottesdienstes wurde am Ostersonntag 17.4.2022 um 10 Uhr

    Bisherige Übertragungen sind hier verfügbar.

  • Ausschreibung

    In den evangelischen Pfarrgemeinde Dornbirn und Feldkirch wird die Stelle des Religionsunterrichts als Vollzeitstelle ausgeschrieben. Die Ausschreibung können Sie hier Stellenausschreibung evangelische*r Religionslehrer*in an Pflichtschulen herunterladen.

    In der Pfarrgemeinde Dornbirn suchen wir eine Person, die für die Jugendarbeit mit 8 Wochenstunden nebenamtlich leitend tätig wird. Die Ausschreibung können Sie hier Stellenausschreibung Jugendleitung der Evang. Pfarrgemeinde herunterladen.

    Ausschreibung UMF Rechtsberaterin Vorarlberg Diakonie Flüchtlingsdienst

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