Gemeindevertretungswahlen (gem. III 1. Kirchenverfassung)
“Die Wahlen in unserer Kirche sind die konkrete Umsetzung von Luthers Satz des Priestertums aller Gläubigen.
Die Aufgaben der Gemeindevertretung sind vielfältig. So z.B. Diskussion und Beschlussfassung über grundsätzliche Fragen des Lebens der Pfarrgemeinde, Genehmigung des Haushaltsplanes und des Rechnungsabschlusses , Entscheidung über Personalangelegenheiten und bauliche Maßnahmen, usw. Die Gemeindevertretung wählt aus ihrer Mitte die PresbyterInnen. Das Presbyterium bestimmt gemeinsam mit dem Pfarrer zum Beispiel die Gottesdienstzeiten und hat die “Mitverantwortung und Mitarbeit mit dem Pfarrer in der Pflege und Förderung christlichen Lebens”, wie es die Kirchenverfassung formuliert, es ist weiter für die Verwaltung der Gemeindeangelegenheiten im Sinne der Beschlüsse der GV zuständig.
Was Sie für die Wahl wissen müssen:
Aktiv wahlberechtigt
Alle Mitglieder der Evangelischen Kirche, die konfirmiert sind, sind mit Vollendung des 14. Lebensjahres aktiv wahlberechtigt. Sonst: Am Wahltag volljährig (mit dem 18. Geburtstag) und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen (Aufnahme ins Verzeichnis der Wahlberechtigten).
Wahl
Sie haben zwei Möglichkeiten zu wählen:
Persönliche Wahl mit Stimmzettel zu den oben aufgeführten Terminen oder Briefwahl. Sie haben die Möglichkeit auf der Wahlliste Streichungen vorzunehmen. Alle anderen Personen sind damit gewählt.
Möglichkeit der Briefwahl
Wenn Sie die Briefwahl bevorzugen, rufen Sie bitte im Pfarramt an unter der Nummer: 05572 / 22056 in der Zeit von 9 – 11:00 Uhr von Montag bis Freitag. Nennen Sie bitte Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihre Telefonnummer, um die Zusendung der Wahlunterlagen zu ermöglichen! Oder fordern Sie die Unterlagen per Fax 05572 / 22056-6 an oder schicken Sie ein Email an: pfarramt@evang-dornbirn.at .
Auf Ihre Anfrage senden wir Ihnen ein frankiertes Kuvert und ein weiteres unbeschriftetes Kuvert.
Ablauf der Briefwahl
Wenn Sie die Wahlunterlagen erhalten haben, stecken Sie den Stimmzettel (Streichungen sind möglich) in das unbeschriftete Briefwahlkuvert (bitte dieses Kuvert unbedingt unverschlossen und unbeschriftet lassen, da Ihre Wahl sonst ungültig ist!!!). Sie stecken das unverschlossene und unbeschriftete Briefwahlkuvert in das Retourkuvert, das Sie verschließen und mit Ihrem Absender versehen müssen und schicken es an das Evangelische Pfarramt, Rosenstraße 8 , 6850 Dornbirn. Bitte nicht mehrere Stimmkuverts in ein Retourkuvert geben. – Die Stimmen wären ungültig.
Die Briefwahl muss so rechtzeitig erfolgen, dass der Stimmzettel vor dem Ende der allgemeinen Wahl, dies ist bis spätestens am 1. April 2012 bis 12.00 Uhr beim Wahlleiter einlangt.. Wenn Sie sich den Weg zum Briefkasten sparen wollen, können Sie Ihren Wahlbrief auch im Pfarramt Dornbirn abgeben, bzw. in den Briefkasten werfen.
Auch wenn Sie bisher nur wenige der Kandidatinnen und Kandidaten kennen, lohnt es sich, mitzuwählen!
Termine:
16.02.12
Einladung der Gemeinde zur Wahl. Wahlzettel werden auf Anforderung für die Briefwahl versendet.
04.03.12, 9:30 bis 11:00 Uhr – Wahl in Hohenems, Rathauskapelle,
20.03.12 um 20:00 Uhr – Gemeindevertretung
25.03.12, 09:30 bis 11:00 Uhr – Wahl in Lustenau, Kirche Roseggerstr.
25.03.12, 11:00 bis 12:30 Uhr – Wahl in Dornbirn, Gemeindesaal
01.04.12, 11:00 bis 12:00 Uhr – Wahl in Dornbirn, Gemeindesaal
09.04.12 um 20:00 Uhr, KONSTITUIERENDE SITZUNG
der neuen Gemeindevertretung u. Wahl des Presbyteriums.

